{"id":11248,"date":"2025-01-06T15:39:27","date_gmt":"2025-01-06T14:39:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ulrich-rotte.de\/agb\/"},"modified":"2025-06-17T12:05:30","modified_gmt":"2025-06-17T10:05:30","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ulrich-rotte.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"11248\" class=\"elementor elementor-11248 elementor-29\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0763c03 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"0763c03\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[]}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-28c4232 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"28c4232\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">General Terms and Conditions<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7dfd628 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"7dfd628\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">of the company Ulrich Rotte Anlagenbau und F\u00f6rdertechnik GmbH<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9d12894 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9d12894\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>I. Grunds\u00e4tzliches \u2013 Geltungsbereich<\/strong><\/p><p>1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, auch \u00fcber Nebenleistungen, Beratungen und Ausk\u00fcnfte, die wir, die Firma Ulrich Rotte Anlagenbau und F\u00f6rdertechnik GmbH, mit unseren Vertragspartnern, nachfolgend Besteller genannt, abschlie\u00dfen.<\/p><p>2. F\u00fcr alle unsere Verkaufs- und Liefergesch\u00e4fte, auch f\u00fcr Nebenleistungen, Beratungen und Ausk\u00fcnfte, gelten ausschlie\u00dflich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Entgegenstehenden oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir und erkennen diese nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten schriftlich deren Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausf\u00fchren.  <\/p><p>3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern (\u00a7 14 BGB), juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 Satz 1 BGB. <\/p><p>4. Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller, die wir auf Verk\u00e4ufer- und Lieferantenseite abschlie\u00dfen.<\/p><p>5. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller getroffen werden, insbesondere Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien, Nebenabreden sowie Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen dieser Vereinbarung bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p><p> <\/p><p><strong>II. Angebot<\/strong><\/p><p>1. Unsere Angebote sind in allen Teilen unverbindlich und freibleibend, soweit wir das Angebot nicht schriftlich abgegeben und ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet haben. An verbindliche Angebote sind wir nur bis zu dem im Angebot bezeichneten Zeitpunkt, l\u00e4ngstens aber bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Absendung des Angebots gebunden. <\/p><p>2. S\u00e4mtliche zu unseren Angeboten geh\u00f6renden Unterlagen, wie beispielsweise Pl\u00e4ne, Proben, Muster, Zeichnungen oder Konstruktionen, die dem Besteller bzw. ihm zuzurechnenden Dritten im Rahmen der Vertragsverhandlungen oder der Vertragsbeziehung zur Verf\u00fcgung gestellt werden, sind ebenfalls unverbindlich, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<\/p><p>3. F\u00fcr den Umfang unserer Leistungspflicht ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend. Erst mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung oder der Ware gilt der Auftrag des Bestellers als angenommen. <\/p><p>4. Wir sind verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Unterlagen, nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p><p> <\/p><p><strong>III. Preis und Zahlung<\/strong><\/p><p>1. Die Preise gelten, soweit aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes hervorgeht, \u201eab Werk\u201c einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.  <\/p><p>3. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug an unsere Zahlstelle zu leisten, und zwar wie folgt:<br>30% Anzahlung nach Eingang der Auftragsbest\u00e4tigung;<br>60% sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind.<br>Der Restbetrag innerhalb von 30 Tagen.<\/p><p>F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung des Bestellers kommt es auf den Zahlungseingang an.<\/p><p>4. Eine Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung von ggf. bestehenden Gegenanspr\u00fcchen des Bestellers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskr\u00e4ftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen. Au\u00dferdem ist der Besteller zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. <\/p><p> <\/p><p><strong>IV. Lieferzeit<\/strong><\/p><p>1. Die von uns genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich als verbindlich schriftlich best\u00e4tigt worden.<\/p><p>2. Die Lieferzeit und Fristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Bei sp\u00e4ter erteilten Zusatz- oder Erweiterungsauftr\u00e4gen sowie bei nachtr\u00e4glichen \u00c4nderungen auf Wunsch des Bestellers verl\u00e4ngern sich die Lieferzeiten und Fristen angemessen. Von uns zu vertretender Verzug verl\u00e4ngert die Fristen nicht.  <\/p><p>3. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten. Bei Verzug des Bestellers verl\u00e4ngern sich alle Termine um die Verzugsdauer zzgl. einer angemessenen Wiederanlauffrist.   <\/p><p>4. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn das Liefergut rechtzeitig zur vertragsgem\u00e4\u00dfen Abnahme in unserem Werk bereit gestellt oder versandfertig ist, oder mangels durchgef\u00fchrter Abnahme Meldung zur Versandbereitschaft erfolgte, bzw. das Liefergut, unser Werk verlassen hat.<\/p><p>5. Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unm\u00f6glich machen \u2013 hierzu geh\u00f6ren insbesondere Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, sind wir zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die vereinbarten Fristen und Termine um den Zeitraum der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung bzw. die Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p><p>6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten oder verz\u00f6gert sich die Abnahme der auszuliefernden Sache, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern. Uns entstandene Lagerkosten sind vom Besteller in H\u00f6he 0,5 v.H. des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden Monat zu ersetzen. <\/p><p>Wir sind zudem berechtigt, dem Besteller eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz vom Besteller zu verlangen. Der Schadensersatz betr\u00e4gt pauschal 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises, es sei denn der Besteller weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Jedenfalls sind wir stets berechtigt, den Ersatz des tats\u00e4chlich entstandenen Schadens zu verlangen.   <\/p><p>7. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferungen oder Teilleistungen sind f\u00fcr den Besteller nicht von Interesse.<\/p><p> <\/p><p><strong>V. Gefahren\u00fcbergang und Entgegennahme<\/strong><\/p><p>1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet. <\/p><p>2. Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware und der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der \u00dcbergabe an die den Transport ausf\u00fchrende Person, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen unseres Lagers auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anlieferung und Aufstellung \u00fcbernommen haben. Der \u00dcbergabe steht es gleich, wenn der Besteller in Verzug der Annahme ist.  <\/p><p>Sofern der Besteller es w\u00fcnscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung oder eine anderweitige Versicherung (Diebstahl, Bruch, Feuer oder Wasser oder sonstige versicherbare Risiken) versichern; die insoweit anfallenden Kosten tr\u00e4gt der Besteller.<\/p><p>3. Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber. Wir sind verpflichtet, auf Kosten des Bestellers die Versicherung abzuschlie\u00dfen, die dieser verlangt. <\/p><p>4. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit f\u00fcr den Besteller zumutbar.<\/p><p> <\/p><p><strong>VI. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p><p>1. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus diesem Vertrag und der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Besteller behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren sowie an allen Unterlagen (Pl\u00e4ne, Zeichnungen, Muster, Proben etc.), die dem Besteller zur Verf\u00fcgung gestellt wurden, vor.<\/p><p>2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Ware zur\u00fcckzufordern, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. In der Zur\u00fcckforderung der gelieferten Ware durch uns liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind nach R\u00fccknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.  <\/p><p>3. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Sch\u00e4den zu versichern. Er tritt bereits jetzt seine Ersatzanspr\u00fcche aus diesen Versicherungsvertr\u00e4gen in H\u00f6he des Warenwertes an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.    <\/p><p>4. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Des Weiteren erm\u00e4chtigen wir den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen f\u00fcr unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungserm\u00e4chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.     <\/p><p>5. Bei Zugriffen Dritter auf die Liefergegenst\u00e4nde\/Vorbehaltsware, insbesondere Pf\u00e4ndungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverz\u00fcglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Besteller. <\/p><p>6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Sache (Faktura Endbetrag, einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. Die Verwahrung durch den Besteller erfolgt unentgeltlich. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Ware.   <\/p><p>7. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. <\/p><p> <\/p><p><strong>VII. M\u00e4ngelrechte, Schadensersatz<\/strong><\/p><p>1. Die M\u00e4ngelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Der Besteller ist damit verpflichtet, die Ware bzw. unsere Leistung sofort nach \u00dcbergabe im Hinblick auf offensichtliche M\u00e4ngel zu untersuchen und uns diese M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, l\u00e4ngstens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt schriftlich mitzuteilen. Nicht offensichtliche M\u00e4ngel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind uns vom Besteller unverz\u00fcglich nach dem Entdecken, l\u00e4ngstens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdecken schriftlich mitzuteilen. Unterl\u00e4sst der Besteller die rechtzeitige Anzeige, gilt unsere Ware als genehmigt und abgenommen.   <\/p><p>2. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, unsachgem\u00e4\u00dfe \u00c4nderungen an den Waren bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln. Eine Haftung entf\u00e4llt auch, wenn seitens des Bestellers oder seitens Dritter unsachgem\u00e4\u00df ohne unsere vorherige Genehmigung \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden. Die vorstehenden S\u00e4tze gelten nicht, wenn und soweit der Besteller nachweist, dass M\u00e4ngel dennoch von uns zu vertreten sind.  <\/p><p>3. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherf\u00fcllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Unser Recht, die gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt. <\/p><p>4. Schl\u00e4gt die Nachbesserung fehl oder ist eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, R\u00fccktritt oder Minderung zu verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht. <\/p><p>5. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt 12 Monate, gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang bzw. Abnahme.<\/p><p>6. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress \u00a7\u00a7 478, 479 BGB).<\/p><p>7. Jegliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, die gleichg\u00fcltig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit unseren Leistungen\/Waren entstehen, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gew\u00e4hren hat.  <\/p><p>8. Unsere Haftung ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschr\u00e4nkt. In jedem Fall sind wir berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu f\u00fchren. <\/p><p>9. Die Haftungsausschl\u00fcsse und Haftungsbeschr\u00e4nkungen in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen unserer Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsausschl\u00fcsse und Haftungsbeschr\u00e4nkungen in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch nicht f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen unserer Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist oder die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen ist. <\/p><p>10. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegen\u00fcber ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p><p> <\/p><p><strong>VIII. Freistellung, Vertraulichkeit<\/strong><\/p><p>1. Sofern wir im Auftrag des Bestellers nach von ihm \u00fcbergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen technischen Unterlagen, oder nach vom Besteller vorgegebenen Verfahren fertigen, \u00fcbernimmt dieser die Verantwortung daf\u00fcr, dass damit Schutzrechte Dritter auf Verfahrensrechte, nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf bestehende Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Zeugnisse, so sind wir, ohne zur \u00dcberpr\u00fcfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, berechtigt, im betreffenden Umfang jede weitere T\u00e4tigkeit einzustellen und Schadensersatz von Besteller zu verlangen. Mit \u00dcbergabe derartiger Zeichnungen, Unterlagen und dergleichen, sowie mit den gew\u00fcnschten Verfahrenserfolgen und den vorgegebenen Rezepturen und zugrunde gelegten Materialeins\u00e4tzen etc. stellt uns der Besteller von allen in diesem Zusammenhang stehenden Anspr\u00fcchen Dritter frei.  <\/p><p>2. Der Besteller ist verpflichtet, alle unsere (nicht offenkundigen) technischen, wirtschaftlichen und pers\u00f6nlichen Vorg\u00e4nge und Verh\u00e4ltnisse, die ihm im Zusammenhang mit Vertragsverh\u00e4ltnissen mit uns oder unseren Angeboten, Nebenleistungen, Beratungen und Ausk\u00fcnften bekannt werden, stets \u2013 auch im Zweifelsfall \u2013 als Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnis zu behandeln, dar\u00fcber Verschwiegenheit zu wahren und daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass Dritte von ihnen nicht unbefugt Kenntnis erlangen.<\/p><p> <\/p><p><strong>IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit<\/strong><\/p><p>1. F\u00fcr diese Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. <\/p><p>2. Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand &#8211; soweit gesetzlich zul\u00e4ssig &#8211; f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Paderborn. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. <\/p><p>3. Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit alle sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<\/p><p>4. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zul\u00e4ssiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine L\u00fccke herausstellen sollte. Zur Ausf\u00fcllung der L\u00fccke verpflichten sich die Parteien auf den Abschluss angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am n\u00e4chsten kommen, was die Vertragsschlie\u00dfenden nach dem Sinne und Zweck des Vertrages bestimmt h\u00e4tten, wenn der Punkt von ihnen beachtet worden w\u00e4re.  <\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>General Terms and Conditions of the company Ulrich Rotte Anlagenbau und F\u00f6rdertechnik GmbH I. Grunds\u00e4tzliches \u2013 Geltungsbereich 1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, auch \u00fcber Nebenleistungen, Beratungen und Ausk\u00fcnfte, die wir, die Firma Ulrich Rotte Anlagenbau und F\u00f6rdertechnik GmbH, mit unseren Vertragspartnern, nachfolgend Besteller genannt, abschlie\u00dfen. 2. 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